Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art und Inhalt des Vertrages Coaching bedeutet Menschen zu ermutigen, das zu tun, wovon sie schon immer geträumt haben. Die Coachin leitet Sie in ein freieres, selbstbestimmteres Leben Die mit dem AN abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Bei jeder Vortrags-, Seminar-, Trainings-, Coaching-, Interventions- und Beratungsleistung, die vom AN erbracht wird, handelt es sich um eine reine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Danach wird dem Vertragspartner die definierte Leistung geschuldet, nicht aber ein bestimmter Erfolg dieser Maßnahme oder Beratung zugesichert. Coaching ist keine Psychotherapie! Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer diagnostizierten psychischen Krankheit.
Coaching ist lösungsorientiert und auf die Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Coaching ist keine Therapie oder Heilbehandlung und kann/soll diese auch nicht ersetzen. Coaching basiert auf einer AN-AG-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coachs klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des AG, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht. Coaching dient dem „gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Ein Coaching ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich.
Mit Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen erklärt der AG, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein. Der AN erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem AG oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim AG. Beratungsleistungen in Andrea Huber Coaching, Stand Mai 2020 Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht.
Insbesondere schuldet der AN kein wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des AG vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit des AG voraus. Ein Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
Der AN macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden können. Der AN steht dem AG als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom AG geleistet. Der AG sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Besondere Bestimmungen für Seminare, Trainings, Workshops: Nach vorheriger Anmeldeinformation (schriftlich, mündlich oder über die Homepage) werden Anmeldungen zu Seminaren nur in schriftlicher Form entgegengenommen (per Post, Fax oder Email mit Rückbestätigung).
Die Mindestanzahl für die Durchführung eines Seminars richtet sich bei In-House-Veranstaltungen nach den Strukturen des jeweiligen Unternehmens; bei externen Seminaren ist die Mindest- und Maximalanzahl aus den Seminarinformationen ersichtlich. Die Anmeldung zu Seminaren, Trainings oder Workshops ist grundsätzlich verbindlich. Nach Anmeldung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung. Mit dieser wird auch die Rechnung über die vereinbarte Vergütung und alle für das Seminar notwendigen Unterlagen übersandt. Nach Zahlung der Vergütung (Zahlungseingang) ist das Seminar verbindlich gebucht.
Sollte bei firmenexternen Veranstaltungen, die in Seminarhotels stattfinden, ein Seminar überbucht sein, erfolgt eine umgehende Benachrichtig und ein Vermerk in der Warteliste. Ziel eines Workshops ist selbst Entscheidungen zu treffen.
§1 Wirkungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, Brief oder per E-Mail übermittelten Anmeldungen für Veranstaltungen oder Buchungen von Trainings, Speaks oder Coachings von. Andrea Huber Coaching. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen gegenüber dem Auftragnehmer mit seiner Anmeldung an.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB’s werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen.
§2 Umfang der Leistungen
1. Der Auftragnehmer übernimmt bei offenen Seminaren und Ausbildungen die Planung, Durchführung und Begleitung.
2. Bei Firmentrainings und Inhouse-Trainings übernimmt der Auftraggeber die im Punkt 1 genannten Aufgaben.
3. Der Auftragnehmer oder ein durch ihn ermächtigter und in gleicher Weise qualifizierter Trainer führen die Leistungen durch.
§3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Mit der Anmeldung bzw. Buchung verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Anzahlung laut Rechnung.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe zu zahlen (außer abweichende Zahlungsmodalitäten wie in Rechnung). Die Teilnahme an einem Training, Seminar oder Ausbildung bzw. die Durchführung eines Firmentrainings ist nur dann gewährleistet, wenn spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Rechnungsbetrag in voller Höhe auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
§4 Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht des Auftraggebers
1. Nach seiner Anmeldung kann der Auftraggeber ohne wichtigen Grund nicht von dem Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Auftraggeber verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung von den zum Rücktritt berechtigenden Umständen zu erklären. Erklärt der Auftraggeber berechtigterweise den Rücktritt vom Vertrag, erhält er geleistete Zahlungen mit Ausnahme der durch die Anmeldung ausgelösten vergeblichen Aufwendungen oder sonstiger Folgekosten (wie z.B. Stornierungskosten Dritter, Buchungen Hotel und Flug bei Firmentrainings, usw.) erstattet.
2. Ohne ordnungsgemäße Ausübung eines Rücktritts ist der Auftraggeber zur Zahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe auch dann verpflichtet, wenn er nicht zu der Veranstaltung erscheint bzw. die Firmenveranstaltung nicht stattfindet. Ist die Vergütung bereits innerhalb der unter Ziffer 3 genannten Frist gezahlt, kann bei persönlicher Verhinderung des Auftraggebers ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung gemeldet werden.
§5 Vertragliches Widerrufsrecht
Neben dem unter § 4 genannten Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird dem Auftraggeber auch ein grundsätzlich kostenpflichtiges Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf bedarf zur seiner ordnungsgemäßen Ausübung der schriftlichen Form. Der Widerruf ist kostenfrei, wenn er spätestens bis acht (8) Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Auftragnehmer eingeht. Bei einem Widerruf bis vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber eine Gebühr von fünfzig Prozent (50%) der vereinbarten Vergütung berechnet. Bei einem Widerruf von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in voller Höhe berechnet. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine einmalige Gelegenheit, das Training, das Seminar oder die Ausbildung zu einem anderen Termin wahrzunehmen. Eine erneute Stornierung oder Verschiebung ist danach nicht mehr möglich.
§6 Urheberrecht
Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepten und Manuskripten bzw. Kopiervorlagen im Rahmen einer Veranstaltung die Nutzungsrechte zugewiesen. Die Urheberrechte bleiben davon unberührt beim Auftragnehmer.
§7 Haftung des Auftragnehmers
Bei Erkrankung durch den Auftragnehmer wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen ist hier nicht möglich. Sollte ein Ersatztermin nicht möglich sein, weil noch eine Erkrankung vorhanden ist, wird ein vergleichbarer Ersatzlehrtrainer das Training, Seminar oder die Ausbildung übernehmen. Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, alle bereits getätigten Zahlungen an den Auftraggeber zurückzubezahlen.
§8 Haftung des Auftraggebers
1. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht oder seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß § 3 nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Auftraggeber im Verzugsfalle neben dem pauschalierten Schadensersatzanspruch auch die Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Rechtsanwaltskosten) als Verzugsschaden zu verlangen.
§9 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.
§10 Schlussbestimmungen
1. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
3. Der Auftragnehmer speichert die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Eine weitergehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.
4. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das deutsche Recht
Stand: Frühjahr 2021